| Manchmal fühlen sich die Eltern Frühgeborener allein gelassen. Es scheint, als müsse man sich jede gute Beratung und jede finanzielle Förderung schwer erkämpfen. |
| Allgemein möchten wir Ihnen raten: Bleiben Sie ruhig! Nehmen Sie zu allen Gesprächen eine Person Ihres Vertrauens mit. Diese muss nicht immer der Partner oder Ehemann sein. Manchmal lässt sich objektiver entscheiden, wenn die Person nicht direkt betroffen ist. |
| Hören Sie auf Ihren Bauch! Wenn Sie das Gefühl haben, Sie und Ihr Kind werden nicht richtig behandelt und beraten, zögern Sie nicht, eine zweite Meinung einzuholen. Unsere Erfahrung zeigt, dass Mütter mit Ihrem Gefühl oft richtig liegen. |
| Nachfolgend haben wir einige Stichpunkte zusammengestellt, die Ihnen auf Ihrem Weg helfen könnten: |
| Beantragung des Pflegegeldes: bei der Krankenkasse des Kindes Beantragung eines Behindertenausweises: Amt für Soziale Dienste Große Burgstrasse Frühförderung: Anmeldung und Information bei den Marli Werkstätten, Sophienstraße 19-21, 23560 Lübeck, Tel. (0451) 70238-0 Auch Mütter von frühgeborenen Kindern haben nach der Geburt Anspruch auf eine Hebamme Kinder jenseits des 3. Lebensjahrs, bei denen absehbar ist, dass sie in nächster Zeit nicht trocken werden, können mit entsprechender Be- scheinigung durch den Kinderarzt, die Windeln über die Krankenkasse beziehen. |
| HIER GEHT'S WEITER Kleidung für Frühgeborene Trauerarbeit |